Heute wurden gleich 62 Gesetze im Marathonverfahren vom Bundesrat entschieden. Dazu gehörten insbesondere diese drei:
1. Top36: Ab dem 1.August 2009 werden nun künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgerufen werden. Die Stopp-Schilder sollen darauf aufmerksam machen, dass ein Umgehen der dabei eingeräumten Internet-Sperren strafbar ist. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist dabei strafrechtlich folgenlos. Das bringt mit Sicherheit einige der Pädophilen zum Nachdenken, bevor sie sich die Anleitung zum Umgehen der Sperren downloaden.
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